Der Shop für nachhaltige Verpackungen – versandkostenfrei ab 45€ Bestellwert

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Käufer mit dieser Vertragsgrundlage unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden einverstanden.

 

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln in ihrer jeweils aktuellen Fassung das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. Nicklaus Industrieverpackungen, Feldstr. 12, 21335 Lüneburg, info@blechdose.de,  vertreten durch Thomas Nicklaus) nachfolgend „Nicklaus Industrieverpackungen“ und ihren Kunden (natürliche und juristische Personen).
  2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Warenlieferungen und alle sonstigen Leistungen der Nicklaus Industrieverpackungen.
  3. Sie gelten ausschließlich. Hiervon abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden haben ausnahmsweise dann Geltung, soweit die Nicklaus Industrieverpackungen diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.
  4. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  5. Unternehmer ist gemäß § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, di bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  • 2 Informationspflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Registrierung / Bestellung nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Verbrauchereigenschaft) hat uns der Kunde bei laufender Bestellung unverzüglich, sonst vor der nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden falsche Daten mitgeteilt, ist die A.B. Nicklaus zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen und zur Sperrung des Online-Shops für diesen Kunden berechtigt.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen der Nicklaus Industrieverpackungen die Rechte nach Abs. (1) zu.

 

  • 3 Zustandekommen des Vertrages, Rücktritt, Rücksendungskosten bei Widerruf

 

  1. Die Angebote der Nicklaus Industrieverpackungen sind unverbindlich, freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch die Zulieferer. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchte (Vertragsangebot). Die Nicklaus Industrieverpackungen ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware, gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Mit dieser ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung reicht. Ist ein Produkt nicht verfügbar, erstattet die Nicklaus Industrieverpackungen dem Kunden bereits gezahlte Beträge in voller Höhe unverzüglich zurück. Zur Annahme von Bestellungen ist die Nicklaus Industrieverpackungen in keinem Fall verpflichtet.
  2. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht die Erklärung der Nicklaus Industrieverpackungen vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB zu bewerten ist.
  3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche der Nicklaus Industrieverpackungen bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, haben keine bindende Wirkung.
  4. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, oder die Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
  5. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

 

  • 4 Preise
  1. Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen deutschen Mehrwertsteuer und soweit nichts anderes vereinbart wird, ab Lüneburg, das heißt zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand. Es gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise und pauschalen Frachtkosten. Bei Lieferungen in ein Land, welches nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ermäßigt sich der Preis um die deutsche Mehrwertsteuer. Der Kunde hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar zu tragen. Er stellt die Nicklaus Industrieverpackungen diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei.
  2. Werden auf Wunsch des Kunden Teillieferungen ausgeführt, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

 

 

  • 5 Lieferung, Höhere Gewalt

 

  1. Die von der Nicklaus Industrieverpackungen genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen der Zulieferer. Werden die angegebenen Lieferfristen wesentlich überschritten, hat die Nicklaus Industrieverpackungen den Kunden unverzüglich zu informieren, soweit nicht vom Kunden die Zahlungsart „Vorauskasse“ gewählt wurde und noch keine Zahlung erfolgt ist.
  2. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen, Pandemie) und anderer unvorsehbarer, von der Nicklaus Industrieverpackungen nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen dazu, die Lieferung erst nach Wegfall dieses Hindernisses auszuführen. Die Nicklaus Industrieverpackungen hat den Kunden unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis zu setzen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über die angegebene Lieferfrist hinaus, sind beide Vertragsparteien berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Waren auf den Kunden über. Bei Versendungskauf erfolgt der Gefahrenübergang ebenfalls erst bei Übergabe an den Kunden, dieser trägt nicht das Transportrisiko, soweit ein Verbrauchsgüterkauf nach §474 BGB vorliegt. Andernfalls trägt der Kunde das Transportrisiko.

 

  • 6 Annahmeverzug

 

  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist die Nicklaus Industrieverpackungen berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Die Nicklaus Industrieverpackungen kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von € 25,00. Das Recht, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
  2. Tritt die Nicklaus Industrieverpackungen infolge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, ist sie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren eingetretenen Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

  • 7 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

 

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse oder per Nachnahme bzw. bei Abholung sofort bar zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse.
  2. Im Fall der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Bestätigung der Bestellung zu leisten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs. Bei verspäteter Zahlung hat die Nicklaus Industrieverpackungen den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn die Bestellung (z. B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhungen) nicht mehr angenommen wird, und den gezahlten Betrag zurück zu überweisen. Dasselbe gilt für die Fälle, dass eine Bestellung trotz fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht angenommen wird.
  3. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, soweit die Nicklaus Industrieverpackungen über den Betrag verfügen kann.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der Nicklaus Industrieverpackungen anerkannt wurde.
  5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die Nicklaus Industrieverpackungen berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen hierüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

 

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

 

  • 8 Widerrufsrecht

  • Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Firma Nicklaus Industrieverpackungen, Herr Thomas Nicklaus, Feldstr. 12, 21335 Lüneburg, Email: info@blechdose.de

 

Widerrufsfolgen:

  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

  • 9 Mängelhaftung

  • Soweit sich aus dem nachfolgenden nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Ansprüche des Kunden hinsichtlich mangelhafter Ware aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

    1. Alle Bilder, welche in der Online-Präsentation von der Nicklaus Industrieverpackungen genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können im Einzelfall vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.

  • Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von der Nicklaus Industrieverpackungen in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. § 443 BGB bleibt unberührt.
  • Offensichtliche, sowie verdeckte Transportschäden sind bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson oder unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Kunde die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die Nicklaus Industrieverpackungen zurückzusenden. Die Ware ist in der Originalverpackung mit geeigneter und vor allem ausreichend schützender Umverpackung zurückzusenden.

 

    1. Gibt der Kunde in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt diese Wahl der Nicklaus Industrieverpackungen. Hat der Kunde der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Tritt der Kunde aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von der zu erfolgenden Gutschrift abgezogen.
    2. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, wird die beanstandete Ware an den Kunden zurück geschickt. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Kunde. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass der tatsächliche Aufwand geringer war. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist berechtigt, die Rücksendung der Ware von der Bezahlung der fälligen Rechnung abhängig zu machen.

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden.
  • Keine Gewährleistung und Haftung besteht für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung (etwa Räume und Orte mit hoher Luftfeuchtigkeit!) durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Füllstoffen sowie unsachgemäßen Änderungen durch den Kunden oder Dritten.

 

  1. Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er im Falle einer Rückabwicklung der Nicklaus Industrieverpackungen die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Hierzu zählen auch Schäden an der Verpackung.
  2. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haftet die Nicklaus Industrieverpackungen nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

 

  • 10 Haftungsbeschränkung

 

  1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet die Nicklaus Industrieverpackungen auch für alle Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
  2. Eine Haftung besteht nicht, soweit die Produkte entgegen der Empfehlung der Nicklaus Industrieverpackungen genutzt oder fehlerhaft bedient werden, Umfeldbedingungen ausgesetzt wurden, die nicht der Empfehlung Nicklaus Industrieverpackungen entsprechen, oder soweit der Kunde angemessene Vorsorgemaßnahmen zur Begrenzung etwaiger Schäden unterlassen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für die geltend gemachten Schäden nicht ursächlich waren.
  3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
  4. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus Garantie oder wegen Personenschäden.
  5. Hinsichtlich der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

  • 11 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der Nicklaus Industrieverpackungen. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht Miteigentum der Nicklaus Industrieverpackungen an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert der Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die im Miteigentum der Nicklaus Industrieverpackungen stehende Sache unentgeltlich. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum der Nicklaus Industrieverpackungen stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das (Mit-)Eigentum hinzuweisen und die Nicklaus Industrieverpackungen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Nicklaus Industrieverpackungen berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Nicklaus Industrieverpackungen, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen.

Hinsichtlich Verfügungen bzgl. der Vorbehaltsware gilt insoweit der verlängerte Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB.

Für Kunden die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.

Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an die Nicklaus Industrieverpackungen ab. Die Nicklaus Industrieverpackungen nimmt die Abtretung an.

 

  • 12 Exportbeschränkungen

 

  1. Produkte der Nicklaus Industrieverpackungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in dem Land bestimmt, das in der Lieferadresse bezeichnet wird. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts erfolgen.

 

  • 13 Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltung

 

  1. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen die Nicklaus Industrieverpackungen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist zur Zustimmung verpflichtet, soweit der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.
  2. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche; diese stehen lediglich dem Vertragspartner der Nicklaus Industrieverpackungen zu.
  3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

 

  • 14 Datenschutz, Datenverarbeitung

 

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Nicklaus Industrieverpackungen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Nicklaus Industrieverpackungen vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Nicklaus Industrieverpackungen ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

  • 15 Schlussbestimmungen

 

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – anwendbar.
  2. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder bestimmter Teile dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, soweit individualvertraglich nicht anders vereinbart. Das Erfordernis der Schriftform kann vorbehaltlich anderer individualvertraglicher Regelung nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.
  4. Soweit gem. § 38 ZPO zulässig, ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem umseitigen Auftrag erwachsenen Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Gericht Lüneburg zuständig. Unbeschadet dessen bleibt die Nicklaus Industrieverpackungen zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.

 

Stand: 25.05.2020